Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen MIVISiO GmbH
Stand 04/2023
- Allgemeines
- Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (i. F. Geschäftsbedingungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten (i) auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen und (ii) auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn wir nicht gesondert auf deren Geltung hinweisen.
- Angebote, Storno
- Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zum Zugang der Annahmeerklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Angebote freibleibend).
- Soweit eine Bestellung des Kunden als Angebot i. S. v. § 145 BGB zu werten ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Falls wir Stornierungen aus Kulanzgründen zustimmen, gehen die uns entstandenen Kosten (bspw. für Stornierungen gegenüber unseren Lieferanten etc.) und zusätzlich entstehende Kosten zu Lasten des Kunden. Entsprechendes gilt für die Änderung von Bestellungen, die wir bereits angenommen haben, soweit wir mit dieser Änderung einverstanden sind.
- Bestellunterlagen
Wir behalten uns alle Urheberrechte an Plänen und Unterlagen (Zeichnungen, Plänen, Stücklisten, Berechnungen, Kalkulationen etc.) vor, die dem Kunden bekannt gegeben oder zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde wird diese Pläne und Unterlagen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen und ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen. Sie sind uns auf Verlangen zurückzugeben; die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur bei anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. - Preise, Preisanpassungen
- Sofern sich aus unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen/Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zzgl. Verpackungskosten und Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Eine etwaige Quellensteuer hat der Kunde zu tragen.
- Unsere Preise sind freibleibend. Sie beruhen auf den Lohn-Material- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung/des Bestätigungsschreibens. Erhöhen sich die Lohn-, Material- oder Gemeinkosten innerhalb von sechs Wochen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, wir befinden uns in Lieferverzug. Sonstige Preisanpassungen in Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage behalten wir uns vor.
- Zahlungsbedingungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, falls diese nicht rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind oder Mängelrügen vorliegen, deren Berechtigung offenkundig ist und falls die Gegenansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
- In Fällen der Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) oder bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von insgesamt mehr als EUR 2.000,00 brutto sind wir berechtigt, sämtliche eingeräumten Zahlungsziele zu widerrufen und alle Forderungen sofort fällig zu stellen.
- Soweit wir in Einzelfällen Zahlungsnachlässe gewähren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. Werden diese nicht eingehalten, sind wir jederzeit zum Widerruf von Zahlungsnachlässen für die Zukunft berechtigt.
- Lieferung, Gefahrübergang, Lagerung
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, wobei Rechte des Kunden wg. Lieferverzugs unberührt bleiben. Technische bzw. Rezepturänderungen sind zulässig, soweit sie keine Preiserhöhung bewirken und nicht zu Qualitätsverschlechterungen führen.
- Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) Emmendingen (Incoterms 2020). Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit der Meldung der Bereitstellung zur Abholung auf ihn über.
- Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzugs Lagergeld in Höhe der im Raum Emmendingen für einen Spediteur üblichen Höhe zu berechnen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Warenabholung bzw. Versendung auf Wunsch des Kunden verzögert.
- Liefer- und Leistungszeit, Verzug
- Verbindlich sind nur vereinbarte Lieferfristen.
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Zugang unserer/unseres Auftragsbestätigung/ Bestätigungsschreibens, jedoch nicht vor der Abklärung aller technischen Fragen und Beibringung der vom Kunden ggf. zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung oder vereinbarten Vorauskasse. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist bzw. bei entsprechender Vereinbarung die Ware dem Frachtführer übergeben wurde.
- Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt unverschuldeter Betriebsstörungen wie bspw. Streik, Aussperrung oder von uns nicht verschuldeten Verzögerungen in der Zulieferung. Der Kunde ist in diesen Fällen nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dauert die unverschuldete Betriebsstörung länger als acht Wochen an, sind wir, ohne Schadensersatz zu schulden, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt für den Kunden.
- Geraten wir in Liefer- bzw. Leistungsverzug, haften wir, soweit der Kunde einen Schaden nachweist, begrenzt auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen des Verzugs mit der Lieferung bzw. Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
- Die Haftungsbegrenzungen gem. Punkt d. gelten nicht, falls ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; Entsprechendes gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung in Betracht kommt.
- Abweichungsvorbehalt, Gewährleistung
- Bei nur unerheblichen Mängeln stehen dem Kunde lediglich Minderungsrechte zu. Darüber hinausgehende Gewährleistungsrechte bestehen in diesen Fällen nicht. Branchenübliche Abweichungen von Maß, Menge, Gewicht, Güte, Farbe und sonstigen Leistungsdaten behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Ware oder die vereinbarte Beschaffenheit erheblich beeinträchtigt wird oder eine von uns übernommene Garantie betroffen ist. Insbesondere berechtigt ein Ausschuss von bis zu 2 % der Liefermenge nicht zur Mängelrüge. Bei Auftragslosen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 2 % der Liefermenge zulässig. Dies gilt auch für Teillieferungen. Der Preis ist in den Fällen des Ausschusses sowie der Mehr- oder Minderlieferungen im entsprechenden Umfang anzupassen.
- Dem Kunden obliegt die Prüfung, ob Stoffe, die mit der bestellten Ware in Berührung kommen, durch diese verändert werden. Er hat uns auf derartige Veränderungen unverzüglich hinzuweisen.
- Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich auf Fehlmengen und erkennbare Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Gefahrübergang in Textform zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind nach Entdeckung ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Entdeckung in Textform zu rügen. Die Rügefristen gelten in gleicher Weise für Direktlieferungen an von dem Kunden benannte Dritte; der Kunde hat auch in solchen Fällen für eine fristgerechte Rüge Sorge zu tragen.
- Soweit wir aufgrund von Mängeln Gewährleistung schulden, sind wir nach unserer Wahl berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich bis zu dreimal nachzubessern oder neu zu liefern, soweit der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gem. Ziff. 8.5 auftritt und rechtzeitig gerügt wird, vorausgesetzt, die Mängelursache lag bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor. Hierfür ist der Kunde beweispflichtig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziff. 9 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht in Fällen der §§ 445a, 445b, 478 BGB, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne von Ziff. 9.2 durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder soweit wir nach Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
- Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen gem. § 478 BGB gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gilt im übrigen Ziff. 8.6 entsprechend.
- Für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln gilt Ziff. 9. Über die in Ziff. 8 i.V.m. Ziff. 9 geregelten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu.
- Erfolgt eine Mängelrüge des Kunden zu Unrecht, sind wir in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit berechtigt, von ihm unsere entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
- Schadensersatz
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Der Haftungsausschluss nach Ziff. 9.1 gilt nicht in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, des Vorsatzes, der Arglist, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit wir eine Garantie übernommen haben sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragspflichten sind wesentlich, soweit ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es liegt Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor. Die Haftungsbegrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gilt auch für Fälle des entgangenen Gewinns und sonstige Vermögensschäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
- Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln (Ziff. 8) verjähren gem. Ziff. 8.5.
- Eigentumsvorbehalt, Vermögensverschlechterung
- Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche aus dem Liefervertrag mit dem Kunden erfüllt sind. Der Kunde wird ermächtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, zu verbinden oder einzubauen (Vorbehaltsware), nicht aber zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Im Falle der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, die Veräußerung, Verarbeitung und den Einbau sowie die Vermischung zu untersagen.
- Die Weiterveräußerung ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde (Wiederverkäufer) den Vorbehalt macht, dass das Eigentum an seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen in Ansehung der Vorbehaltsware vollständig erfüllt hat (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt an uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe unseres Anspruchs ab.
- Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Kunde ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die weiteren Kunden von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Kunde die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm entstehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum etc. auszuhändigen sowie zur Überprüfung den Zugang zu seinen Geschäftsräumen zu gestatten.
- Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
- Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle seiner Zahlungseinstellung, einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sowie von Pfändungen unverzüglich Anzeige zu machen. Pfändungsgläubiger sind unter Angabe der Adresse namhaft zu machen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs von Pfändungsgläubigern und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen.
- Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich; zur Begründung eines Lagerhalterpfandrechts ist er nicht berechtigt. Er verpflichtet sich, die Ware gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Wasser und gegen Transportschäden in angemessenem Umfang zu versichern. Er tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Dritte zustehen, an uns in Höhe des Fakturawertes der Ware ab.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Emmendingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung findet der Kunde unter https://www.mivis.io.